Bildschirmarbeitsplatz

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Der Bildschirmarbeitsplatz ist ein Arbeitsplatz, der mit einem Computer sowie der notwendigen Software ausgestattet ist.

Definition

Er besteht aus einem Arbeitstisch sowie einem Bürostuhl. Dazu aus einem Display (Bildschirm, Monitor), sowie Eingabegeräten in Form von Tastatur, Maus oder einem Zeigegerät und einer anwendbaren Software. Des weiteren gehören zusätzliche Geräte, wie z.B. ein Telefon oder Fax dazu. Ein PC muss dabei nicht zwangsläufig im gleichen Bürobereich vorhanden sein.

Richtlinie

Verbindliche Richtlinien zur Ausstattung eines Bildschirmarbeitsplatzes enthält die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten vom 04.12.1996.

Kriterien / Festlegungen

Bildschirmgerät und Tastatur

  • Die auf dem Bildschirm dargestellten Zeichen müssen deutlich erkennbar, ausreichend groß sein sowie einen angemessenen Zeichen- und Zeilenabstand haben.
  • Das auf dem Bildschirm dargestellte Bild muss flimmerfrei sein und darf keine Verzerrungen aufweisen.
  • Die Helligkeit der Bildschirmanzeige und der Kontrast zwischen Zeichen und Zeichenuntergrund auf dem Bildschirm müssen einfach einstellbar sein und den Verhältnissen der Arbeitsumgebung angepasst werden können.
  • Der Bildschirm muss frei von störenden Reflexionen und Blendungen sein.
  • Das Bildschirmgerät muss leicht dreh- und neigbar sein.
  • Die Tastatur muss vom Bildschirmgerät getrennt und neigbar sein, damit die Benutzer eine ergonomisch günstige Arbeitshaltung einnehmen können.
  • Die Tastatur und die sonstigen Eingabemittel müssen auf der Arbeitsfläche flexibel angeordnet werden können, dabei muss die Arbeitsfläche vor der Tastatur ein Auflegen der Hände ermöglichen.
  • Die Tastatur muss ebenfalls eine reflexionsarme Oberfläche haben.
  • Form und Anschlag der Tasten müssen eine ergonomische Bedienung der Tastatur ermöglichen, dabei muss die Beschriftung der Tasten sich deutlich vom Untergrund abheben und auch bei normaler Arbeitshaltung lesbar sein.

Sonstige Arbeitsmittel

  • Der Arbeitstisch beziehungsweise die Arbeitsfläche muss eine ausreichend große und reflexionsarme Oberfläche besitzen sowie eine flexible Anordnung des Bildschirmgeräts, der Tastatur, des Schriftguts und der sonstigen Arbeitsmittel ermöglichen. Es muss ebenfalls ein ausreichender Raum für eine ergonomisch günstige Arbeitshaltung vorhanden sein. Ein separater Ständer für das Bildschirmgerät kann verwendet werden.
  • Der Arbeitsstuhl muss standsicher und ergonomisch gestaltet sein.
  • Der zu verwendende Vorlagenhalter muss stabil und verstellbar sein sowie so angeordnet werden können, dass unbequeme Kopf- und Augenbewegungen soweit wie möglich reduziert werden.
  • Wenn eine ergonomisch günstige Arbeitshaltung nicht ohne Fußstütze erreicht werden kann, ist auf Wunsch eine Fußstütze zur Verfügung zu stellen.

Arbeitsumgebung

  • Am Bildschirmarbeitsplatz muss ausreichender Raum für wechselnde Arbeitshaltungen und -bewegungen vorhanden sein.
  • Die Beleuchtung muss der Art der Sehaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen der Benutzer angepasst sein. Es ist ein angemessener Kontrast zwischen Bildschirm und Arbeitsumgebung zu gewährleisten.
  • Störende Blendwirkungen, Reflexionen oder Spiegelungen auf dem Bildschirm und den sonstigen Arbeitsmitteln sind durch die Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes sowie Auslegung und Anordnung der Beleuchtung zu vermeiden.
  • Bildschirmarbeitsplätze sind so einzurichten, dass leuchtende oder beleuchtete Flächen keine Blendung verursachen und Reflexionen auf dem Bildschirm soweit wie möglich vermieden werden. Die Fenster müssen mit einer geeigneten verstellbaren Lichtschutzvorrichtung ausgestattet sein, durch die sich die Stärke des Tageslichteinfalls auf den Bildschirmarbeitsplatz vermindern lässt.
  • Bei der Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes ist dem Lärm, der durch die zum Bildschirmarbeitsplatz gehörenden Arbeitsmittel verursacht wird, Rechnung zu tragen, insbesondere um eine Beeinträchtigung der Konzentration und der Sprachverständlichkeit zu vermeiden.
  • Die Arbeitsmittel dürfen nicht zu einer unzuträglich erhöhten Wärmebelastung am Bildschirmarbeitsplatz führen, dabei ist für eine ausreichende Luftfeuchtigkeit zu sorgen.
  • Die Strahlung muss - mit Ausnahme des sichtbaren Teils des elektromagnetischen Spektrums - so niedrig gehalten werden, dass sie für Sicherheit und Gesundheit der Benutzer des Bildschirmgerätes unerheblich ist.

Zusammenwirken Mensch – Arbeitsmittel

  • Die Grundsätze der Ergonomie sind insbesondere auf die Verarbeitung von Informationen durch den Menschen anzuwenden.
  • Bei Entwicklung, Auswahl, Erwerb und Änderung von Software sowie bei der Gestaltung der Tätigkeit an Bildschirmgeräten hat der Arbeitgeber den folgenden Grundsätzen insbesondere im Hinblick auf die Benutzerfreundlichkeit Rechnung zu tragen:
    • Die Software muss an die auszuführende Aufgabe angepasst sein.
    • Die Systeme müssen den Benutzern Angaben über die jeweiligen Dialogabläufe unmittelbar oder auf Verlangen machen.
    • Die Systeme müssen den Benutzern die Beeinflussung der jeweiligen Dialogabläufe ermöglichen sowie eventuelle Fehler bei der Handhabung beschreiben und deren Beseitigung mit begrenztem Arbeitsaufwand erlauben.
    • Die Software muss entsprechend den Kenntnissen und Erfahrungen der Benutzer im Hinblick auf die auszuführende Aufgabe angepasst werden können.
    • Ohne Wissen der Benutzer darf keine Vorrichtung zur qualitativen oder quantitativen Kontrolle verwendet werden.