KK-Antrag

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KK-Antrag steht als Abkürzung für Konnektivitäts-Koordinierungs-Antrag. Damit wird der Umzug einer Domain vom jetzigen Provider zu einem neuen Provider eingeleitet.

Im eigentlichen Sinne ist ein KK Antrag vergleichbar mit einem Wechsel der Kontoverbindung von einer zu einer anderen Bank. Man bleibt der Kontoinhaber und teilt den entsprechenden Stellen die Informationen über die neue Bankverbindung mit.

Mit dem KK-Antrag wird der Registrierungsstelle für Domain-Änderungen mitgeteilt, wer zukünftig der

  • Admin-C (Domainbesitzer) ist,
  • Tech-C (Technischer Verwalter bzw. Provider) ist und
  • bei wem die Zone-C (Kontakt für die Zuordnung des Domainnamens) liegt.

Im Normalfall wird der KK-Antrag bei der Registrierungsstelle über den neuen Provider im Auftrag des (neuen) Besitzers gestellt. Außer dem Antragsteller, d.h. dem (ggf. neuen) Domaininhaber sind an dem Arbeitsablauf der alte und neue Provider sowie ggf. der alte Domaininhaber beteiligt.

Hierbei wird der alte Provider über den Antrag informiert und muss entweder mit einer ACK (Acknowledged) zustimmen oder mit einem NACK (not acknowledged) reagieren, wenn er z.B aufgrund noch ausstehender Zahlungen Einwände gegen den Wechsel hat.