Kopierschutz

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Definition

Der Kopierschutz ist eine (technische) Maßnahme, welche das unberechtigte Kopieren urheberrechtlich geschützter Daten ( z.B. Audio- oder Videodateien, Computerprogramme oder anderer Datenträger) verhindern soll.


Urheberrecht

Seit Herbst 2003 verbietet das Urheberrecht, technische Maßnahmen auszuhebeln, um ein urheberrechtlich geschütztes Werk, wie z.B. eine Musik- oder Video-DVD, zu kopieren.

Verstöße gegen das Gesetz werden mit zum Teil empfindlichen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen geahndet.


Grundsatz

Die auf CDs und DVDs vom Hersteller installierten Kopierschutzmechanismen dürfen nicht umgangen werden.


Privatkopien

Audio-CDs

Hier ist die Rechtslage relativ eindeutig:

Obwohl es sich bei einer CD von Phil Collins oder Pink Floyd um ein urheberrechtlich geschütztes Werk handelt, darf man dieses für den privaten Gebrauch ohne kommerzielle Absichten kopieren.

Es ist zulässig, Vervielfältigungen einer CD zu erstellen. Die Anzahl der Kopien darf dabei aber sieben Exemplare nicht übersteigen. In begrenztem Maße dürfen die Kopien sogar an Freunde, Verwandte oder gute Bekannte weitergegeben werden, wenn dies unentgeltlich (= kostenlos) geschieht.

Allerdings legt das Urheberrechtsgesetz eindeutig fest, dass eine solche Kopier-Erlaubnis nur für den privaten Gebrauch, jedoch nicht für "offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlagen" gilt.


Software-/Programm-CDs

Software-CDs wie Computerspiele und Programme darf man grundsätzlich nicht kopieren.

  • Paragraph 69c des Urheberrechts (Ausnahme von Paragraph 53)

"Grundsätzlich" lässt in diesem Fall eine Ausnahme zu: Es ist erlaubt eine einzige Sicherheitskopie von einer Software anzufertigen. Hierzu muss man aber auch nachweisen können, dass diese (nach Paragraph 69d, Absatz 2) "für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist".

Hier gehen die Meinungen der Rechtsexperten auseinander. Eine häufige Auslegung ist, dass CDs/DVDs in der Regel lange haltbar sind bzw. man bei defekten Datenträgern problemlos beim Hersteller tauschen kann. So gesehen wäre also eine Sicherheitskopie nicht zwingend notwendig.

Wer eine Sicherheitskopie erstellt hat, darf sie nur archivieren und nicht vom Original trennen. Eine Weitergabe an Dritte ist verboten. Außerdem darf nur der Besitzer eine rechtmäßige Sicherheitskopie herstellen.

Rechtlich ebenfalls umstritten ist es, ob es im Rahmen des Erstellens dieser Sicherheitskopie erlaubt ist, Lizenzbedingungen des Herstellers und den technischen Kopierschutz einer Software zu umgehen.

§ 69d Abs. 2 UrhG bezieht sich nur auf vertragliche Einschränkungen des Rechts auf eine Sicherungskopie. Danach ist die vertragliche Einschränkung nicht zulässig, „wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist“. Zur Frage, ob ein Kopierschutz umgangen werden darf, schweigt die Vorschrift. Daher wird größtenteils die Ansicht vertreten, dass die Nutzung eines Kopierschutzes durch den Hersteller / Urheber dem Nutzer bei Defekt des Datenträgers lediglich einen Anspruch auf die Zurverfügungstellung eines neuen Datenträgers (natürlich auf seine Kosten) gegen den Hersteller bzw. den Verkäufer gibt.

Video-DVDs/Filme

Auch hier gilt :

Man darf Filme zum eigenen Gebrauch kopieren, darf dabei aber keinen Kopierschutz umgehen. Dies wäre wiederum illegal.

Der Einsatz entsprechender Software/Tools, welche einem bei der Kopie helfen würde, ist weiterhin verboten.


Kopierschutzverfahren

Die verschiedenen Kopierschutzverfahren arbeiten je nach Datentyp oder Datenträger auf Hardware- und/oder Softwarebasis.

Ein Hardware-Kopierschutz ist z.B. der sog. Dongle, ein Steckmodul, welches beim Start des geschützten Programms an einer Computerschnittstelle vorhanden/eingesteckt sein muss.

Ein Software-Kopierschutz besteht oft in der Abfrage einer Seriennummer oder ähnlicher Informationen, die nur der Käufer des Programms erhält.

Die Zielrichtung der Verfahren sind unterschiedlich: Der Kopierschutz auf Daten-CDs/DVDs soll verhindern, dass 1:1-Kopien erstellt werden. Bei Audio-CDs geht es darum, dass die einzelnen Songs nicht am PC extrahiert und somit vervielfältigt werden können.

Kopierschutz auf Audio-CDs

  • Der Kopierschutz arbeitet mit einer Manipulation in den Einträgen der TOC (Table of Content), so dass nach den Audio-Tracks ein Daten-Track erscheint. Des Weiteren wird eine digitale Signatur in Form von angeblichen Beschädigungen auf die CD gepresst. Audio-CD Player ignorieren das, bei CD-/DVD-ROM-Laufwerken im PC versagt die Fehlerkorrektur. Sie können die CD/DVD gar nicht erst einlesen.
  • Ein anderer Kopierschutz basiert ebenfalls auf einer Manipulation der TOC. Dabei erhält der erste Track eine negative Länge. Darüber hinaus nutzt der Kopierschutz fehlerhafte Sektoren. Damit soll erreicht werden, dass Audio-CDs mit einem CD- oder DVD-ROM-Laufwerk im PC nicht korrekt abgespielt werden können.
  • Der nächste Kopierschutz kennzeichnet Audio-Tracks als Datenspuren. Deshalb können die meisten CD-ROM-Laufwerke eines PCs den Datenträger nur mit Mühe einlesen. Im Explorer sind die Audio-Tracks nicht sichtbar, angezeigt werden nur einige Dateien. Darunter eine EXE, die auf die Website des Musik-Labels zugreift.

Kopierschutz auf Daten-CDs

  • Der Kopierschutz überprüft, ob es sich um die Original-CD handelt. Die ID liegt auf fehlerhaften Sektoren und im Pregap, einem kleinen Bereich ohne Daten, der sich vor einem Track befindet. Der Clou sind aber so genannte "schwache Sektoren": Hierbei handelt es sich um absichtliche Fehler, die die CD-/DVD-Laufwerke mit einer asymmetrischen Verteilung von Pits und Lands auf dem Datenträger verwirren. Kaum ein Brenner kann diese Sektoren nachbrennen. Die neueste Safedisc2-Version liest zusätzlich den ATIP (Absolute Time In Pregroove) aus. In diesem Bereich sind Informationen über den Rohling und seine Kapazität gespeichert. Diese CDs laufen nicht in Brennern.
  • Der nächste Schutz erfolgt über die in die Startdatei eingebunde Authentifizierung. Sie erfolgt über eine digitale ID im Subchannel Q. Desweiteren liest der Kopierschutz den ATIP (Absolute Time In Pregroove) aus.
  • Dieser Kopierschutz legt Audio- und Datentracks an, deren Anordnung nicht der Norm entsprechen. Mit Ausnahme des ersten sind die Daten-Tracks oft so genannte Dummy-Files, Pseudo-Dateien, die in der TOC (Table of Contents) eine übergroße CD vorgaukeln. In den Audio-Tracks befinden sich die Subchannel-Daten für die digitale ID.

Anmerkung:

ATIP ist die englische Bezeichnung der Informationen in der gepressten Führungsspur (pregroove) auf CD-Rohlingen (CD-R und CD-RW).

Darin enthalten sind am Anfang u.a.

  • Daten über den Hersteller
  • die Kapazität des Rohlings
  • die empfohlene Schreibleistung des Lasers

Außerdem beinhaltet die Führungsspur über die gesamte Länge die fortlaufende Zeitinformation (daher der Name "Absolute Time In Pregroove"), welche der Brenner zum Positionieren benötigt.

Bei DVD-Rohlingen wird diese Information nun auch als fortlaufende Adresse gespeichert und nennt sich daher ADIP.

Auszugsweise Übersicht der gängigsten Kopierschutzverfahren

  • Alcatraz
  • ARccOS
  • Cactus Data Shield 200
  • DBB
  • CD-Cops
  • CrypKey
  • DiscGuard
  • Duolizer
  • DVD-Movie-PROTECT
  • FADE
  • Kopierschutz-Dongle für Software, mittels Steckmodul (Hardware)
  • Key2Audio
  • LaserLock
  • LockBlocks
  • Macrovision
  • MediaCloq 1.0
  • ProtectCD
  • Ring PROTECH
  • Roxxe
  • SafeDisc1
  • Safedisc2
  • Safedisc2 (ATIP)
  • SecuROM
  • SecuRom New
  • StarForce
  • Tagès