Vollversion

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Der Begriff Vollversion setzt sich aus den Wortbestandteilen "vollwertig" und "Version" zusammen.

Vollversion bezeichnet eine Software, welche dem Nutzer ohne Einschränkung im vollen Funktionsumfang zeitlich uneingeschränkt zur Verfügung steht.

Mit dem Begriff Vollversion wird aber immer mal wieder "gespielt". Die Softwareentwickler stellen oftmals eine "Special Edition", eine "Personal Edition" oder eine andere abgespeckte Version ihrer Kauf-Software zur Verfügung.

Das Kuddelmuddel fängt jetzt an, wenn der Kunde der Meinung ist, bei seinem Kauf oder Download handelt es sich um die Software "Bildbearbeitung Pro", er bekommt oder lädt sich aber die Software "Bildbearbeitung Pro SE" herunter. Das Programm mit den Zusätzen "SE", "PE" oder sinnverwandten Ergänzungen stellt im Vergleich zu der "Originalsoftware" einen neu definierten Funktionsumfang zur Verfügung.

Bei zeitlich uneingeschränkter Verfügbarkeit handelt es sich um eine Variante des gewünschten Programmes, ist aber per Definition tatsächlich eine Vollversion.

Eine Vollversion ist auch nicht von einem Kaufpreis abhängig. Freeware kann ebenso eine Vollversion sein. Vereinzelt werden aber auch Demo-/Testversionen von Programmen verkauft. Der Kaufpreis ist also hierbei kein Anhaltspunkt für eine Vollversion.