Admin-C: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine vom Inhaber einer Domäne im Internet (Fachbezeichnung descr:) benannte, natürliche Person, die als sein Bevollmächtigter allein berechtigt ist, Änderungen an den Domänendaten vorzunehmen oder auch die Domäne zu löschen; der admin-C ist damit Ansprechpartner der Vergabestelle DENIC. Der technische Ansprechpartner (tech-C) betreut die Domäne in technischer Hinsicht. Wird außerdem ein Name Server betrieben, ist bei der Anmeldung der Domäne auch ein Zonenverwalter (zone-C) anzugeben. Alle genannten Personen können identisch sein.
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Aufgrund seiner Stellung, ist der Admin C auch Ziel rechtlicher Fragen und wird in rechtliche Auseinandersetzungen hineingezogen, für die er laut den Richtlinien nur als Empfangsbevollmächtigter eines ausländischen Domain-Inhabers zuständig ist. Der Admin C muss gelegentlich seinen Kopf für den Domain-Inhaber hinhalten.
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Darauf folgen Ausführung zur Stellung des Admin C laut der DENIC-Richtlinien. Das Gericht resümiert, "der Domain-Inhaber [ist] nach wie vor der allein materiell Berechtigte und damit auch Verpflichtete, während der Admin-C lediglich sein Bevollmächtigter ist."
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Merlinx so :ises
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Version vom 31. Dezember 2005, 03:38 Uhr

Admin-C =