Admin-C

aus WB Wiki; freien Wissensdatenbank rund ums Thema Computer
Version vom 11. März 2006, 20:01 Uhr von Uese (Diskussion | Beiträge)

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Eine vom Inhaber einer Domain im Internet (Fachbezeichnung) benannte, natürliche Person, die als sein Bevollmächtigter allein berechtigt ist, Änderungen an den Domaindaten vorzunehmen oder auch die Domain zu löschen; der admin-C ist damit Ansprechpartner der Vergabestelle DENIC.

Der technische Ansprechpartner (tech-C) betreut die Domäne in technischer Hinsicht.

Wird außerdem ein Name Server betrieben, ist bei der Anmeldung der Domäne auch ein Zonenverwalter (zone-C) anzugeben.

Alle genannten Personen können identisch sein.

Aufgrund seiner Stellung, ist der admin-C auch Ziel rechtlicher Fragen und wird in rechtliche Auseinandersetzungen hineingezogen, für die er laut den Richtlinien nur als Empfangsbevollmächtigter eines ausländischen Domain-Inhabers zuständig ist. Der Admin-C muss gelegentlich seinen Kopf für den Domain-Inhaber hinhalten. Darauf folgen Ausführung zur Stellung des Admin-C laut der DENIC-Richtlinien. Das Gericht resümiert, "der Domain-Inhaber [ist] nach wie vor der allein materiell Berechtigte und damit auch Verpflichtete, während der Admin-C lediglich sein Bevollmächtigter ist."