DECT

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DECT steht als Abkürzung für "Digital Enhanced Cordless Telecommunications" (digitale, verbesserte schnurlose Telekommunikation). Neben Bluetooth etablierte sich DECT zum universellen Kommunikationsstandard für Funknetze, gerade im Bereich der schnurlosen Telefone, sowie für kabellose Datenübertragung im allgemeinen.

DECT ist der Nachfolger der CT1- und des CT2-Standards. Ab dem 01.01.2009 dürfen Schnurlos-Telefone gemäß der technisch veralteten Standards CT1+ (analog) und CT2 (digital) nicht mehr in Betrieb genommen werden, die Betriebserlaubnis erlischt.

Wer über die Frist hinaus mit so einem Schnurlostelefon telefoniert, ist zwar kein Straftäter, begeht aber eine Ordnungswidrigkeit. Rückt der Funkmessdienst der Reg TP aus und fliegt der „Alt-Nutzer“ auf, weil er andere Funkdienste (die die selben Frequenzen nutzen) stört, werden ihm die dadurch entstandenen Kosten für Personal und Material in Rechnung gestellt – zusätzlich zu einem Bußgeld für die begangene Ordnungswidrigkeit. Zumindest in der Theorie.

Kaum bekannt ist, dass die Zulassung für moderne Schnurlos-Telefone gemäß DECT-Standard eigentlich ebenfalls Ende 2008 auslaufen sollte. Die Regulierungsbehörde Reg TP hat aber im Mai 2008 die DECT-Zulassung bis 2013 verlängert.

DECT ist für die Punkt-zu-Punkt-Verbindung zwischen einer Basisstation und einem Mobilteil ausgelegt und arbeitet in einem reservierten Frequenzbereich (in Europa zwischen 1880 und 1900 MHz).

Die Basisstationen der nach dem DECT-Standard arbeitenden Schnurlos-Telefone senden im Stand-by-Betrieb andauernd, auch wenn nicht telefoniert wird, ein Kontrollsignal zum Mobilteil. Darüber hinaus wird beim Telefonieren, unabhängig vom Abstand zwischen dem Telefon und der Basisstation, permanent mit der maximalen Leistung gesendet. Das DECT-Mobilteil seinerseits prüft ebenfalls kontinuierlich die Aktivitäten in den zugehörigen Frequenzbereichen und überprüft, ob die Signale von einer Basisstation stammen, bei der sich das Mobilteil anmelden darf. Das Mobilteil meldet sich dann bei der Basisstation mit der höchsten Signalleistung an, bei der es Anmelderechte besitzt.

Unter dem Aspekt einer vorsorglichen Reduzierung der Strahlung fordert das BfS (Bundesamt für Strahlenschutz), dass die Basisstationen im Stand-by-Betrieb automatisch abgeschaltet und die Telefone mit einer bedarfsgerechten Regelung der Sendeleistung ausgestattet werden.

Strahlungsarme DECT-Telefongeräte sollten folgende Kriterien erfüllen:

  • Abschaltung oder mindestens eine 100.000-fache Absenkung des Kontrollsignals im Stand-by-Betrieb, unabhängig von der Anzahl der angemeldeten Mobilteile, wobei sich das Mobilteil nicht notwendigerweise in der Basis befinden muss.
  • Bedarfsgerechte Regelung der Sendeleistung des Mobilteils beim Telefonieren in mehr als 2 Stufen ähnlich derjenigen beim Handy.
  • Bedarfsgerechte Regelung der Sendeleistung, auch der Basisstation, während des Telefonierens.
  • Möglichkeit des Anschlusses eines Headsets an das Mobilteil.
  • Möglichkeit der Einstellung / Begrenzung der Reichweite.