Datenbank

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Dieser Artikel beschreibt Datenbanksysteme und Datenbanken aus Sicht der EDV. Im juristischen Sinne gelten auch nicht elektronische Datensammlungen als Datenbank.

In der Theorie versteht man unter Datenbank (engl. database) einen logisch zusammengehörigen Datenbestand. Dieser Datenbestand wird von einem laufenden Datenbankmanagementsystem (DBMS) verwaltet und für Anwendungssysteme und Benutzer unsichtbar auf nichtflüchtigen Speichermedien abgelegt. Die "simpelste" Form einer Datenbank ist ein Adress-/Telefonbuch. Es wird auf Papier, dem Telefon, dem Handy, dem PDA oder dem PC abgelegt, ist also auf einem nichtflüchtigem Speichermedium und verwaltet Daten zu einer oder vielen Personen.

Ein Datenbanksystem (DBS) ist ein System zur elektronischen Datenverwaltung. Die wesentliche Aufgabe eines DBS ist es, große Datenmengen effizient, widerspruchsfrei und dauerhaft zu speichern und benötigte Teilmengen in unterschiedlichen, bedarfsgerechten Darstellungsformen für Benutzer und Anwendungsprogramme bereitzustellen.

Ein DBS besteht aus zwei Teilen: der Verwaltungssoftware, genannt Datenbankmanagementsystem (DBMS) und der Menge der zu verwaltenden Daten, der eigentlichen Datenbank (DB). Die Verwaltungssoftware organisiert intern die strukturierte Speicherung der Daten und kontrolliert alle lesenden und schreibenden Zugriffe auf die Datenbank. Zur Abfrage und Verwaltung der Daten bietet ein Datenbanksystem eine Datenbanksprache an.

Die wesentlichen Eigenschaften eines Datenbankmanagementsystems lassen sich wie folgt beschreiben:

- Speichern von ( vielen )Daten - Verwaltung / Pflege dieser Daten - Datensicherheit - Mehrbenutzerbetrieb durch Transaktionen - Sicherstellen der Datenintegrität - unterschiedliche Kombination von Abfragemöglichleiten

Datenbanksysteme sind heute ein zentraler Bestandteil fast jedes Software-Systems. Damit stellen sie einen kritischen Teil vieler Unternehmen und Behörden dar. Von der Verfügbarkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten hängt die Aktionsfähigkeit eines Unternehmens ab. Die Datensicherheit ist daher ein wichtiger und gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil der IT eines Unternehmens oder einer Behörde.