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Das Lexikon bezeichnet ein Dokument als eine Urkunde, schriftliche Unterlage, ein amtliches Schriftstück oder ein als Beweis dienendes Schriftstück / Beweisstück.

Die in Deutschland häufig anzutreffende Begrenzung des Begriffes "Dokument" auf rechtlich relevante Urkunden, Verträge oder Geschäftsbriefe ist heute zu eng definiert.

Im weiteren Sinn ist ein Dokument ein physisch existenter Informationscontainer (z.B. als Papier-Dokument oder Datei in einem Computer). Dazu zählen unter anderem z.B. Texte, Tabellen, Datenbanken, Bilder oder Präsentationen.