Urheberrecht

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Urheberrecht

Das Urheberrecht ist das Recht, das den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zu seinem Werk und in der Nutzung und Verwendung seines Werks schützt. Das Urheberrecht ist in Deutschland durch das Urheberrechtgesetz (UrhG) von 1965 (mit zahlreichen Novellierungen) geregelt, in den englischsprachigen Ländern durch das Copyright; international gelten verschiedene Verträge wie die Berner Übereinkunft. UN-Organisation zum Schutz des geistigen Eigentums ist die WIPO.

Zentraler Begriff des Urheberrechts ist das Werk, ein geistiges Erzeugnis, das der Arbeit einer Person entstammt, einen geistigen Gehalt hat, eine eigene Form aufweist und eine schöpferische Eigentümlichkeit besitzt. Unter den Werkbegriff fallen neben Kunstwerken seit 1985 auch Programme sowie systematisch oder methodisch angeordnete Datensammlungen, sofern sie die geforderte schöpferische Eigentümlichkeit aufweisen. Dies gilt bei Software nur, wenn sie sich durch eine besondere Art der Programmierung und Gestaltung von ähnlichen Produkten abhebt.

Die Verwertungsrechte umfassen die Berechtigung, das Werk in körperlicher Form zu verwerten (d.h. zu vervielfältigen, zu verbreiten usw.). Sie werden in der Regel im Rahmen eines Lizenzvertrags übertragen (Lizenzrecht). Die unbefugte kommerzielle Nutzung eines Werks heißt Piraterie.

Als Urheberrechtsabgabe bezeichnet man eine Gebühr, die beim Kauf von Kopierern, CD-Brennern, Scannern oder Computern erhoben wird, bzw. geplant ist. Sie fließt den Verwertungsgesellschaften wie VG Wort und VG Bild-Kunst zu und wird nach einem Schlüssel an die registrierten Urheber verteilt. Auf diese Weise sollen sie für nicht lizenzierte Kopien und andere Nutzungen von Werken im privaten Bereich honoriert werden. Sollte sich das Digital Rights Management durchsetzen, könnte sich das Konzept der Überrechtsabgabe erübrigen.