Verzeichnis

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Der Duden definiert das Wort Verzeichnis als eine "Zusammenstellung, Liste von Personen, Waren, Gegenständen oder ähnlichem". Ein Verzeichnis ist eine, meist nach bestimmten Strukturen gegliederte, übersichtliche und listenmäßig darstellbare Anordnung von Informationen.

In der EDV bezeichnet man damit einen logischen Bereich auf einem Datenträger, welcher zur Organisation der gespeicherten Dateien auf zum Beispiel einer Diskette (Floppy), Festplatte, CD-ROM oder DVD-ROM dient.

Neben der Bezeichnung Verzeichnis nutzt man im EDV-Bereich auch die Begriffe Directory, Register oder Katalog (Catalogue). Daneben hat sich, vor allem aufgrund der grafischen Betriebssysteme, im umgangssprachlichen der Begriff Ordner durchgesetzt.

In einem Verzeichnis können Dateien sowie Unterverzeichnisse gespeichert werden. Innerhalb der untergeordneten Verzeichnisse können wiederum Dateien gespeichert oder weitere untergeordnete Verzeichnisse angelegt werden. Die oberste Hierarchieebene bildet das sogenannte Stammverzeichnis (Root). Die so angelegte Struktur wird, wenn man sie aufgeklappt betrachtet, auch als Verzeichnisbaum bezeichnet.

Ein Directory (DIR, englische Abkürzung) ist ein Verzeichnis, unter dem der Benutzer und das Betriebssystem Dateien verwaltet.

Diese Ordner sind nicht nur reine Inhaltsverzeichnisse, sondern sie liefern auf Wunsch auch noch eine Reihe von anderen Informationen über z.B.

  • die Dateigröße in Bytes
  • die Anzahl der Unterdateien in einem Verzeichnis
  • den Pfad, auf dem sie aufgerufen wurden
  • das Datum und die Uhrzeit der Erstellung oder Änderung
  • die Art der Datei (z.B. Programmdatei (*.exe), Textdatei (*.txt oder *.doc), Stapel-(Batch)-Datei (*.bat), Befehlsdatei (*.com) oder Systemdatei(*.sys)).